Unterricht an der

Regelschule "Am Hermsdorfer Kreuz"

§ 4 Teilnahme und Mitarbeitspflicht   (Auszug aus der Schulordnung des Thüringer Kultusministeriums):

(1) Jeder Schüler hat die Pflicht, am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen (§ 23 Abs. 1 ThürSchulG). Er hat insbesondere die Pflicht, pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen. Er hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. Der Schulleiter, die Lehrer und die Eltern überwachen den Schulbesuch.

Der Schwerpunkt im Schulalltag ist natürlich der Unterricht. Dazu gehören ergänzend auch Projekte und Wettbewerbe.

 

Unterrichtsfächer

Durch einen Klick auf das Fach findet man viel Interessantes im jeweiligen Bereich.

 

Deutsch

 

Musik

 

 

Kunst

 

 

Ethik

 

 

Englisch

 

 

 

Biologie

 

 

 

Chemie

 

 

Physik

 

 

Mathematik

 

 

Natur/Technik

 

 

Sport

 

 

 

ITG

 

 

Hauswirtschaft

 

 

Werken

 

 

WRT

 

 

Geographie

 

 

Geschichte

 

 

Sozialkunde

 

 

 

Religion