Unterricht an der
Regelschule "Am Hermsdorfer Kreuz"
§ 4 Teilnahme und Mitarbeitspflicht (Auszug aus der Schulordnung des Thüringer Kultusministeriums):
(1) Jeder Schüler hat die Pflicht, am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen (§ 23 Abs. 1 ThürSchulG). Er hat insbesondere die Pflicht, pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen. Er hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. Der Schulleiter, die Lehrer und die Eltern überwachen den Schulbesuch.
Der Schwerpunkt im Schulalltag ist natürlich der Unterricht. Dazu gehören ergänzend auch Projekte und Wettbewerbe.
Unterrichtsfächer
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